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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Der Sozialdienst Frankfurt e.V, wurde von der Stadt Frankfurt als Anbieter für die „zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 a SGB XI“ anerkannt!

Der § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Hauswirtschaft

Manchmal sind es die kleinen Dinge im Haushalt die einem schier unmöglich erscheinen. Egal ob Krankheits- oder Altersbedingt - wir unterstützen im Haushalt und gewährleisten bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten Hilfestellung im Ablauf der Tätigkeiten
Folgende Hilfsleistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung bieten wir an:

  • Einkaufen
  • Hilfe bei der Essenszubereitung
  • Aufräumen der Wohnung
  • Reinigung der Wohnung
  • Fenster putzen
  • Wäsche waschen, bügeln
  • Treppen- und Hausreinigung gemäß der Hausordnung
  • leichte Gartenarbeiten

Besuchsdienst

„Die Einsamkeit ist ein dichter Mantel, und doch friert das Herz darunter.“ – nach Erwin Guido Kolbenheyer
Egal ob eine Lesestunde, ein kleiner Plausch oder ein geselliges Spiel, unsere Mitarbeiter richten sich nach den Bedürfnissen der Kunden.

Begleitdienst

Der Weg nach draussen ist krankheits- oder altersbedingt oft sehr schwierig. Dennoch müssen sie darauf nicht verzichten:
Gerne begleiten sie unsere Mitarbeiter:innen zum Arzt, zu einer Veranstaltung oder bei einem Spaziergang. Dabei spielt es keine Rolle ob sie auf eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind.

Behördengang

Wer Post von der Behörde erhält oder gar Unterlagen ausfüllen muss, sieht sich ganz schnell vor einer unüberbrückbaren Sprachbarriere gestellt: Amtsdeutsch
Gerne erledigen wir Behördengänge oder helfen beim Ausfüllen wichtiger Unterlagen.

Aufsichtsdienst

Aufsichtsdienste bei desorientierten Menschen

Der Betreuungsumfang

Der Betreuungsumfang durch unsere Mitarbeiter:innen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf:

  • Täglich eine oder mehrere Stunden
  • Einzelstunden über die Woche verteilt
  • In Abständen von 14 Tagen, mehreren Wochen oder für einen befristeten Zeitraum
  • Je nach Bedarf

Kosten

Die Kosten für den Einsatz unserer Mitarbeiter:innen werden Stundenbasiert abgerechnet:

  •  12,50 € pro Stunde (zwischen 08:00 - 17.00 Uhr)

Außerhalb der Zeiten: auf Anfrage

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns doch einfach an, unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne weiter:
069-75 20 20 oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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